Mehrwertsteuer auf CBD in Frankreich: welche Sätze 2025 galten
In Frankreich gilt für die meisten CBD-Produkte der normale Mehrwertsteuersatz von 20 %: für Blüten, Harze, Öle, Hanftees und Kosmetik. Das war der Stand im September 2025, als dieser Artikel erschien. Für ausländische Händler, die in Frankreich einkaufen oder den größten CBD-Markt Europas beobachten, fassen wir zusammen, wie die französische TVA (Taxe sur la valeur ajoutée, die Mehrwertsteuer) auf CBD-Produkte angewendet wird und wo die Diskussionen standen.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für CBD-Produkte in Frankreich?
Der Normalsatz von 20 %
Die große Mehrheit der Hanfprodukte unterliegt in Frankreich dem Normalsatz von 20 %. Das betrifft Blüten, Harze, Öle, Hanftees und Kosmetik, also praktisch das gesamte Sortiment eines CBD-Großhändlers.
Sonderfall Nahrungsergänzungsmittel
Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wurden, konnten nach der Darstellung im Jahr 2025 in Ausnahmefällen einem ermäßigten Satz unterliegen, sofern ihr Ernährungszweck anerkannt war. Das blieb die Ausnahme. Inzwischen hat sich die Lage grundlegend geändert: Seit dem 15. Mai 2026 verbietet Frankreich über die Lebensmittelbehörde DGAL (Direction générale de l'alimentation) Lebensmittel mit CBD, weil CBD als Novel Food in der EU nicht zugelassen ist.
Blüten und Harze: die Besteuerung der Rohprodukte
CBD-Blüten
Obwohl sie kaum verarbeitet sind, profitieren CBD-Blüten nicht vom ermäßigten Satz für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Es bleibt bei 20 %, ebenso für Pre-Rolls und für Tees auf Blütenbasis, deren Lebensmittelzweck nicht belegt ist.
CBD-Harze
CBD-Haschisch und Harze, etwa unser gefiltertes CBN-Harz mit 30 % CBN, gelten als verarbeitete Produkte, die nicht für Lebensmittelzwecke bestimmt sind. Sie unterliegen damit ebenfalls 20 % Mehrwertsteuer.
Was Großhändler bei der Mehrwertsteuer beachten
Französische Großhändler wie Deli Hemp wenden bei Verkäufen im Inland den Satz von 20 % auf ihr gesamtes CBD-Sortiment an, auch auf Blüten, Harze und Haschisch, die an Wiederverkäufer und Läden gehen. Bei B2B-Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Ländern wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers abgefragt. Welche Regeln für Ihre Einkäufe aus Frankreich im Einzelnen gelten, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater, denn sie hängen von Ihrer Situation und Ihrem Land ab.
Welche Änderungen wurden 2025 diskutiert?
Forderungen der Branche
Die französische Hanfbranche forderte 2025 einen ermäßigten Satz von 5,5 % oder 10 % für bestimmte Produkte, etwa Hanftees oder Hanfprodukte aus französischem Anbau. Zum Zeitpunkt dieses Artikels war keine Reform beschlossen. Ob sich seither etwas geändert hat, prüfen Sie beim französischen Finanzamt oder mit Ihrem Steuerberater.
Unterschiedliche Sätze je nach Produktart?
Diskutiert wurde auch eine Trennung zwischen Lebensmitteln auf Hanfbasis (ermäßigter Satz) und Produkten zum Rauchen oder Verdampfen wie Blüten oder Haschisch (20 %). Mit dem Verbot von CBD-Lebensmitteln im Mai 2026 hat diese Unterscheidung für CBD-haltige Lebensmittel an Bedeutung verloren.
Unsere Produkte entsprechen französischem Recht (Delta-9-THC ≤ 0,3 %). Ob und wie Sie Blüten, Harze und andere Hanfprodukte in Ihrem Land weiterverkaufen dürfen, regelt dessen eigenes, teils strengeres Recht, und in Deutschland ist der Verkauf von CBD-Blüten an Endkunden rechtlich umstritten: Lassen Sie sich vor der Bestellung juristisch beraten.
Empfehlungen für Läden und Wiederverkäufer in Frankreich
- Den Satz von 20 % anwenden, solange keine geprüfte Ausnahme greift.
- Ein Produkt nicht umdeklarieren, um zu Unrecht einen niedrigeren Satz zu nutzen.
- Die Buchhaltung sauber führen, mit getrennten Netto- und Bruttobeträgen und allen Pflichtangaben auf den Rechnungen.
- Sich auf Steuerprüfungen vorbereiten.
Die Besteuerung von CBD in Frankreich stützt sich weiterhin im Wesentlichen auf den Normalsatz von 20 %. Wer dort einkauft oder verkauft, sollte die Entwicklung verfolgen und seine Unterlagen aktuell halten.
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