Frankreich, Haushalt 2026: Artikel 23 und CBD, Stand November 2025
Ende November 2025 stand in Frankreich eine neue Verbrauchsteuer auf rauchbare CBD-Produkte im Raum. Grundlage war Artikel 23 des PLF 2026, des französischen Haushaltsgesetzentwurfs (projet de loi de finances) für 2026. Die Nationalversammlung hatte den Einnahmenteil des Entwurfs abgelehnt, und der Senat beriet deshalb über die ursprüngliche Fassung, einschließlich aller Maßnahmen zu Hanfprodukten zum Rauchen und Verdampfen. Dieser Artikel beschreibt den Stand vom 24. November 2025. Wie die Debatte ausgegangen ist, prüfen Sie bitte in aktuellen Quellen.
Für Händler außerhalb Frankreichs ist das kein Randthema: Frankreich ist der größte CBD-Markt Europas, und wer dort einkauft, sollte wissen, welche Regeln auf die Branche zukommen können.
Was sah Artikel 23 vor?
Der Text sollte einen neuen steuerlichen und kommerziellen Rahmen schaffen: eine eigene Steuer auf rauchbare CBD-Produkte, strengere Regeln für CBD-Vapes und eine Neuordnung der Vertriebswege. Damit hätte er die französische CBD-Branche grundlegend verändert.
Eine Verbrauchsteuer auf rauchbare CBD-Produkte
Blüten, Harze und Haschisch
Der Entwurf schuf eine neue Steuerkategorie: „Rohprodukte zum Rauchen, die keinen Tabak enthalten“. Darunter könnten getrocknete CBD-Blüten, CBD-Harze und Haschisch sowie CBD-Zigaretten fallen.
Für 2026 sah der Entwurf einen proportionalen Satz von 25,7 % vor, dazu einen festen Betrag von 18 € pro 1.000 g und eine Mindeststeuer von 76,2 € pro 1.000 g. Steuerlich wären Hanfprodukte damit nah an Tabakwaren gerückt.
Strengere Regeln für CBD-Vapes
Neue Kategorien für Liquids
Artikel 23 schuf zwei Kategorien von Verdampferprodukten: Liquids mit niedrigem Nikotingehalt (0 bis 15 mg/ml) und solche mit hohem Gehalt. CBD-Liquids enthalten zwar kein Nikotin, wären aber erfasst worden, sofern keine andere Regelung für sie gilt.
Vorgesehen waren 30 € pro 1.000 ml für schwach und 50 € pro 1.000 ml für stark nikotinhaltige Liquids, also 0,30 bis 0,50 € pro 10-ml-Flasche. Um welche Produktgruppe es geht, zeigt unsere Kategorie Vapes.
Vertrieb: Zulassungspflicht und weniger Verkaufskanäle
Einzelhandel nur für bestimmte Anbieter
Der Entwurf beschränkte den Verkauf von Verdampferprodukten auf drei Gruppen: zugelassene Tabakwarenhändler (in Frankreich „buralistes“ genannt), bestimmte Verkaufsstellen in den Überseegebieten und vom Staat zugelassene Geschäfte. Die Zulassung sollte an Schulung, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit geknüpft sein, die Verbrauchsteuer abzuführen.
Verbot des Onlineverkaufs an Privatkunden
Der Fernabsatz an Privatkunden sollte für Verdampferprodukte, die Tabak gleichgestellt sind, verboten werden. Das hätte CBD-Liquids direkt betroffen und den Onlineverkauf an Endkunden für diese Produkte beenden können.
Welche Folgen hätte das für die Branche?
Risiken für Blüten und Harze
Mehrere Branchenverbände warnten, dass getrocknete CBD-Blüten, Harze und Haschisch als „Rohprodukte zum Rauchen“ eingestuft werden könnten. Die Folge wären hohe Steuern und ein streng geregelter Vertrieb.
Ein Umbruch für Läden, Onlinehändler und Großhändler
Fachgeschäfte, Onlineshops und Großhändler in Frankreich hätten sich auf neue Pflichten, sinkende Margen und andere Lieferwege einstellen müssen.
Der Zeitplan, Stand November 2025
Der Text befand sich im parlamentarischen Verfahren zwischen beiden Kammern. Der Senat beriet über die am 24. November 2025 übermittelte Fassung. Das Inkrafttreten sollte per Verordnung zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 1. Januar 2027 festgelegt werden, und einzelne Bestimmungen hätten vorab bei der EU notifiziert werden müssen.
Was französische Unternehmen damals tun konnten
Die Senatoren informieren
Unternehmen wurden ermutigt, den Senatoren ihres Departements konkrete Zahlen zu schicken: Arbeitsplätze, Investitionen, Umsätze, Dokumentation und das Risiko eines Schwarzmarkts. Eine sachliche, belegte Nachricht wirkt am ehesten.
Die Unterlagen in Ordnung bringen
Unabhängig vom Ausgang lohnt es sich, Analysezertifikate, Chargennummern, Datenblätter und Etiketten für alle Produktgruppen aktuell zu halten, besonders bei Blüten, Harzen und Vapes. Neue, vollständig dokumentierte Produkte finden Sie bei unseren Neuheiten.
Was bedeutet das für Händler außerhalb Frankreichs?
Artikel 23 hätte den rechtlichen Rahmen für CBD in Frankreich tiefgreifend verändert. Für ausländische Händler ging es vor allem um Preise und Verfügbarkeit bei französischen Lieferanten. Unser gesamtes CBD-Sortiment entspricht französischem Recht (Delta-9-THC ≤ 0,3 %). Der Status von Blüten, Harzen und anderen Hanfprodukten ist aber von Land zu Land verschieden und teils strenger, in Deutschland etwa ist der Verkauf von CBD-Blüten an Endverbraucher rechtlich umstritten: Lassen Sie sich vor dem Weiterverkauf juristisch beraten.
Bei Deli Hemp haben wir diesen Beitrag bewusst auf den Stand vom November 2025 beschränkt. Ob und in welcher Form Artikel 23 verabschiedet wurde, prüfen Sie bitte in aktuellen Quellen, bevor Sie Entscheidungen treffen.
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